Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeine Grundlagen

1.1 Die folgenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (im Folgenden „AGB“ genannt), gelten für
sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen Key Progress Int. GmbH, Unter den Linden 16,
10117 Berlin (im Folgenden „Auftragnehmer“ bzw. „Unternehmensberater“ – abgekürzt
„KPI“ – genannt) und ihren Auftraggebern, sofern nicht etwas anderes gesetzlich zwingend
vorgeschrieben ist. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

1.2 Diese AGB gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, auch dann, wenn bei Zusatzverträgen
darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.

1.3 Entgegenstehende AGB des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden von KPI
ausdrücklich schriftlich anerkannt.

2. Umfang und Ausführung des Auftrags

2.1 Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.

2.2 Der KPI führt alle Arbeiten mit größter Sorgfalt und stets auf die individuelle Situation und die
Bedürfnisse des Auftraggebers bezogen durch.

2.3 Der Auftragnehmer (KPI) ist bei der Ausführung des Vertrages weisungsfrei, handelt nach eigenem
Gutdünken und in eigener Verantwortung. Er ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine
bestimmte Arbeitszeit gebunden.

2.4 Die KPI ist berechtigt, die ihm obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu
lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch die KPI selbst. Es entsteht kein wie
immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber.

3. Aufklärungspflicht des Auftraggebers

3.1 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des
Auftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Prozesses
förderliches Arbeiten erlauben.

3.2 Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer (KPI) auch über vorher durchgeführte und/oder laufende
Beratungen – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend informieren.

3.3 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass dem Auftragnehmer (KPI) auch ohne dessen besondere
Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen
zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird,
die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge
und Umstände, die erst während der Tätigkeit der KPI bekannt werden.

3.4 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und die gesetzlich vorgesehene und
gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Tätigkeit
des Auftragnehmers (KPI) von dieser informiert werden.

4. Treuepflicht

4.1 Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie informieren sich unverzüglich
wechselseitig über alle Umstände, die im Verlauf der Auftrages auftreten und die Bearbeitung
beeinflussen können.

4.2 Zu unterlassen ist insbesondere die Einstellung oder sonstige Beschäftigung von Mitarbeitern oder
ehemaligen Mitarbeitern, die im Rahmen der Auftragsdurchführung tätig sind oder waren, vor Ablauf
von zwölf Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit.

4.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, ihm zur Kenntnis gelangte Kündigungs- oder Veränderungs-
absichten von zur Durchführung des Auftrags eingesetzten Mitarbeitern des Auftragnehmers diesem
unverzüglich mitzuteilen.

5. Berichterstattung

5.1 Der Auftragnehmer (KPI) verpflichtet sich, über seine Arbeit, die seiner Mitarbeiter und
gegebenenfalls auch die beauftragter Dritter dem Arbeitsfortschritt entsprechend dem Auftraggeber
schriftlich oder mündlich Bericht zu erstatten.

5.2 Auf Verlangen des Auftraggebers hat die KPI Auskunft über den Stand der Auftragsausführung zu
erteilen bzw. nach Ausführung des Auftrags Rechenschaft durch einen schriftlichen Bericht
abzulegen.

5.3 Den Schlussbericht, der den wesentlichen Inhalt von Ablauf und Ergebnis des Auftrags wiedergibt,
erhält der Auftraggeber in angemessener Zeit, d.h. zwei bis vier Wochen, je nach Art und Umfang des
Auftrages, nach Abschluss des Auftrages.

6. Schutz des geistigen Eigentums

6.1 Die Urheberrechte an den vom Auftragnehmer (KPI) und seinen Mitarbeitern und beauftragten
Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Anbote, Berichte, Analysen, Gutachten,
Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen,
Datenträger etc.) verbleiben beim Auftragnehmer (KPI).

6.2 Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich
für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt,
das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers (KPI) zu vervielfältigen
und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung
des Werkes eine Haftung des Auftragnehmers (KPI) – insbesondere etwa für die Richtigkeit des
Werkes – gegenüber Dritten.

6.3 Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt den Auftragnehmer (KPI) zur
sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer
gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

7. Gewährleistung

7.1 Der Auftragnehmer (KPI) ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekannt
werdende Unrichtigkeiten und Mängel an seiner Leistung zu beheben. Er ist verpflichtet, den
Auftraggeber hiervon unverzüglich in Kenntnis setzen.

7.2 Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung von Mängeln, sofern diese vom Auftragnehmer (KPI)
zu vertreten sind. Dieser Anspruch des Auftraggebers erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen
der jeweiligen Leistung.

7.3 Der Auftragnehmer wird seine Pflichten zur Erfüllung des Auftrags mit bestem Wissen und Gewissen
erfüllen. Er gewährleistet, alle Leistungen im Sinn des Auftraggebers zu erbringen, ist aber hinsichtlich
der inhaltlichen Richtigkeit, Vollständigkeit und Wahrheitsmäßigkeit seiner Arbeit auf die Mitarbeit
des Auftraggebers angewiesen. Insbesondere hinsichtlich jedes Zahlenmaterials und anderer (vor
allem zukunftsbezogener) wirtschaftlicher Vorgaben (z.B. Textdokumente, Berechnungen,
Geschäftspläne), soweit diese auf Angaben des Auftraggebers beruhen bzw. aus angaben des
Auftraggebers resultieren.

7.4 Die Beweislastumkehr, also die Verpflichtung der KPI zum Beweis seiner Unschuld am Mangel, ist
ausgeschlossen.

8. Haftung

8.1 Der Auftragnehmer (KPI) haftet dem Auftraggeber für Schäden – ausgenommen für Personenschäden
– nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für
Schäden, die auf vom Auftragnehmer beigezogene Dritte zurückgehen.

8.2 Schadenersatzansprüche des Aufraggebers können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von
Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegrün-
denden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.

8.3 Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des
Auftragnehmers zurückzuführen ist.

8.4 Sofern der Auftragnehmer (KPI) das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem
Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen,
tritt der Auftragnehmer (KPI) diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in
diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.

9. Geheimhaltung und Datenschutz

9.1 Der Auftragnehmer, seine Mitarbeiter und die hinzugezogenen Dritten, sind zeitlich unbegrenzt
verpflichtet, über alle Angelegenheiten, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den
Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren.

9.2 Die Weitergabe an nicht mit der Durchführung des Auftrags beschäftigte Dritte darf nur mit
schriftlicher Einwilligung des Auftraggebers selbst, nicht aber dessen Erfüllungsgehilfen, erfolgen.

9.3 Der Auftragnehmer (KPI) ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der
Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.
Der Auftraggeber leistet dem Auftragnehmer Gewähr, dass hiefür sämtliche erforderlichen
Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa
Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.

10. Honorar/ Honorarhöhe

10.1 Die Honorarhöhe richtet sich nach der schriftlichen oder mündliche Vereinbarung des Auftraggebers
mit dem Auftragnehmer (KPI).

10.2 Der Auftragnehmer (KPI) ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen
zu stellen.

10.3 Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch den Auftragnehmer fällig und ist sofort ohne Abzüge zahlbar, soweit im Vertrag nichts anderes vereinbart ist.

10.4 Wird die Ausführung des Auftrages nach Vertragunterzeichnung durch den Auftraggeber verhindert
(z.B. wegen Kündigung), so behält der Auftragnehmer (KPI) den Anspruch auf Zahlung des gesamten
vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines
Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für den gesamten vereinbarten Vertrag
zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten
Aufwendungen sind mit 30 Prozent des Honorars für jene Leistungen, die der Auftragnehmer bis zum
Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart.

10.5 Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen bzw. Abschlußrechnungen ist der
Auftragnehmer (KPI) von seiner Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Diese
Absicht, die Tätigkeit einzustellen muss dem Auftraggeber rechtzeitig bekannt gegeben werden. Die
Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht
berührt.

11. Reisekosten

11.1 Soweit nichts anderes vereinbart gelten folgende Regeln: Reisekosten (Flugticket, Bahntickets-1. Klasse, Mietwagen der Oberklasse, Hotels- 5 Sterne inkl. Frühstück, Taxis, Bewirtungen von Kandidaten bis zu 150 € pro Person und sonstige Aufwendungen) für Kandidaten und Kandidatenpräsentationen werden nach Aufwand gesondert in Rechnung gestellt. Diese sind sofort nach Rechnungserhalt zur Zahlung fällig.

12. Elektronische Rechnungslegung

12.1 Der Auftragnehmer (KPI) ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form
zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer
Form durch den Auftragnehmer (KPI) ausdrücklich einverstanden.

13. Dauer des Vertrages

13.1 Dieser Vertrag endet grundsätzlich durch Erfüllung der vereinbarten Leistungen, durch Ablauf der vereinbarten Laufzeit oder durch Kündigung.

13.2 Der Vertrag endet nicht durch den Tod, nicht durch den Eintritt der Geschäftsunfähigkeit des
Auftraggebers und nicht im Falle der Geschäftsauflösung.

13.3 Soweit nichts anderes vereinbart ist, kann der Auftrag mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende
von jedem Vertragspartner in Schriftform gekündigt werden.

14. Schlussbestimmungen

14.1 Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht
zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.

14.2 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform.

14.3 Für alle Ansprüche aus dem Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

14.4 Gerichtstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist der Sitz der KPI.